Gebärdensprachevideos nach BITV 2.0

Einleitungstext zum Thema Gebärdensprache

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit 2002 im Bundesgleichstellungsgesetz anerkannt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es sich dabei um eine eigenständige, visuell-gestische Sprache mit eigener Grammatik, Ausdrucksweise und kultureller Bedeutung handelt. Für gehörlose und schwerhörige Menschen (Deaf Community) ist sie die Erstsprache und somit das zentrale Kommunikationsmittel im Alltag und im gesellschaftlichen Leben, um Informationen, Emotionen und komplexe Inhalte zu verstehen und mitzuteilen.

Im digitalen Raum spielt Gebärdensprache eine entscheidende Rolle für echte Barrierefreiheit. Nur wenn Inhalte auch in Gebärdensprache angeboten werden, können gehörlose Menschen öffentliche Informationen, Dienstleistungen und Angebote gleichberechtigt nutzen. Genau hier setzt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) an: Sie verpflichtet öffentliche Stellen, zentrale Informationen ihrer Webauftritte auch in DGS bereitzustellen.

Auf der Startseite eines Internet- oder Intranetauftritts sind gemäß § 4 der BITV 2.0 folgende Erläuterungen in DGS bereitzustellen:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts,
  • Hinweise zur Navigation,
  • eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  • sowie Hinweise auf weitere in diesem Webauftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

In Anhang 2, Teil 1 der BITV 2.0 findet sich Vorgaben, wie diese Informationen bereitgestellt werden sollen. Diese Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch für interne Webauftritte (Intranets) von Behörden.

Gebärdensprachevideos sind somit ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven digitalen Kommunikation. Sie schaffen Sichtbarkeit, fördern Verständnis und ermöglichen Teilhabe für alle.

Zu beachten ist, dass in der Anlage 2 der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0 technisch zum Teil veraltete Vorgaben enthalten sind. Aus Sicht der gehörlosen Community besteht daher die Forderung, die BITV hier zu aktualisieren oder alternativ auf eine dynamisch gepflegte Webseite zu verweisen, auf der der technische Stand der Anforderungen flexibel und rasch an neue Entwicklungen angepasst werden kann.

Welche Inhalte müssen Gebärdensprachevideos enthalten?

  • Erläuterungen zu den Hauptinhalten: Stellt die wesentlichen Angebote oder Themen Eures Webauftritts in einem kurzen Überblick vor. Erläutert, was die Seite bietet, an wen sie sich richtet und welche Informationen besonders wichtig sind. Diese Seite ist für die Deaf Community besonders relevant.
  • Hinweise zur Navigation: Zeigt in Gebärdensprache, wie Nutzende sich auf eures Webauftritts zurechtfinden können: Wo sich Menüs, Suchfunktionen, Formulare oder Hilfebereiche befinden und wie man dorthin gelangt.
  • Erklärungen zu Formularen und interaktiven Inhalten: Beschreibt, wie Formulare genutzt oder interaktive Funktionen bedient werden können, zum Beispiel Terminbuchung, Online-Antrag oder Feedbackformular.
  • Kontakt und Unterstützung: Gebt an, wie Ihr erreichbar seid, per E-Mail, Telefon, Gebärdensprach-Videotelefonie oder Rückruffunktion und welche weiteren Unterstützungsangebote oder barrierefreien Hilfen es gibt.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Fasst die wichtigsten Punkte eurer Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS zusammen, insbesondere Hinweise auf bestehende Barrieren und Kontaktwege für Feedback.
  • Hinweis auf weitere Inhalte in DGS: Informiert über zusätzliche Gebärdensprachvideos, die auf anderen Unterseiten verfügbar sind. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen.

Wie gestalte ich Gebärdensprachevideos?

Die BITV definiert gestalterische und technische Mindestanforderungen, damit Gebärdensprachvideos gut wahrnehmbar und technisch zugänglich sind. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann sogar eine Ausgrenzung statt Inklusion entstehen.

Achtet bei der Produktion Eurer Videos auf folgende Punkte:

  • Sichtbarer Gebärdenraum: Für gute Sichtbarkeit müssen Hände, Arme, Kopf und Oberkörper vollständig erkennbar sein.
  • Kleidung: dunkel, einfarbig, kontrastreich zur Haut. Schmuck oder gemusterte Kleidung ist zu vermeiden.
  • Hintergrund: ruhig, statisch, nicht rein weiß oder schwarz. Optional mit Logo gestaltet.
  • Beleuchtung: gleichmäßig, Schatten vermeiden(wichtig), Mindestkontrast von 4.5:1 zwischen Person und Hintergrund.
  • Format: 16:9, Auflösung mindestens 1080p, 25 Bilder pro Sekunde, flüssige Wiedergabe ohne Ruckeln.
  • Dateiformat: MP4 (H.264) oder gleichwertig.
  • Videolänge: ideal 4–6 Minuten;Textlänge zwischen 200 und 350 Wörtern und längere Inhalte in mehrere Abschnitte aufteilen.

Das Informationsangebot in DGS muss auf der Startseite eines Webauftritts eindeutig als Icon oder Schriftzug gekennzeichnet sein.

Das bedeutet:

Auf Eurer Startseite, meist im Servicebereich oder im Kopfbereich der Seite sollte sich ein klar erkennbarer Link zu den Inhalten in DGS befinden.

Der Link trägt die Bezeichnung „Gebärdensprache“ und wird zusätzlich mit dem offiziellen Symbol für die Deutsche Gebärdensprache (DGS-Logo) versehen.

Das Piktogramm oder der Schriftzug hilft Nutzerinnen und Nutzern, das Angebot schnell zu erkennen und unmittelbar aufzurufen. Ihr findet es in Anlage 2, Teil 1 BITV 2.0.

Achtet darauf, dass:

  • der Link gut sichtbar platziert ist (z. B. im Service- oder Kopfmenü),
  • das DGS-Logo kontrastreich und eindeutig erkennbar ist.

Struktur und Anzahl der Videos

Erfahrungsgemäß ist es besser, mehrere kurze Videos statt eines langen Films zu veröffentlichen. So bleiben die Informationen übersichtlich, gezielt abrufbar und sind bei einzelnen Aktualisierungen der Inhalte auch besser auszutauschen.
Wir empfehlen: Mindestens drei Videos mit klar abgegrenzten Themen, zum Beispiel:

  1. Überblick über den Webauftritt.
  2. Navigation und Nutzung der Seite (Einbindung von Screenshots wird empfohlen).
  3. Kontaktmöglichkeiten und Erklärung zur Barrierefreiheit.

Jedes Video sollte mit einem eindeutigen Titel, einer kurzen Beschreibung und einem sichtbaren Vorschaubild versehen sein. Damit wird sichergestellt, dass Nutzende gezielt die Informationen finden, die sie benötigen, und sich leicht im Angebot orientieren können. Dies kann mit Untertiteln versehen werden, damit es barrierefrei für unterschiedliche Zielgruppen verfügbar ist.

Wen kann ich beauftragen?

Wählt für die Produktion Eurer Gebärdensprachvideos qualifizierte Dienstleister, die die DIN EN ISO 17100 („Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen“) erfüllen.

Achtet darauf, dass:

  • taube Dolmetschende (native signers) beteiligt sind,
  • alle Mitwirkenden über eine anerkannte Ausbildung im Gebärdensprachdolmetschen verfügen (Bachelor, Diplom oder staatliche Prüfung),
  • der Produktionsprozess ein Vier-Augen-Prinzip vorsieht (eine Überprüfung durch eine zweite Fachperson).

Leistungsumfang laut BFIT-Handlungsempfehlung:

  • Nachweis der Fachkunde durch Referenzen der letzten 2 Jahre.
  • Auflösung mindestens 1080p, klare Sicht auf Hände und Gesicht.
  • Einheitliche Gestaltung, ggf. Untertitel oder Vertonung optional.
  • Klare Beleuchtung, ruhiger Hintergrund, gut sichtbares Logo

Gebärdensprach-Avatare: Chancen und Grenzen

Diese Erklärung gilt für die Website des Beispielamts, erreichbar Mittlerweile werden auch Gebärdensprach-Avatare (computer-animierte Gebärdensprach-Darstellende) für die Erstellung von Gebärdensprachvideos angeboten. Hierbei sind aktuell jedoch die deutlichen Einschränkungen der Technologie Insbesondere im Hinblick auf eine barrierefreie Kommunikation in DGS zu beachten.

Potenziale

Avatare könnten zukünftig eine schnelle und flexible Lösung bieten, insbesondere wenn kurze Informationen oder automatisiert erzeugte Texte in Gebärdensprache übertragen werden sollen.

Grenzen und kritische Aspekte

  • Studien zeigen: Viele gehörlose Nutzerinnen und Nutzer bewerten die Verständlichkeit, Natürlichkeit und Qualität von Avataren nicht als ausreichend. Beispielsweise wurden Bewegungen als „robotisch“, Mimik und Mundbild als unzureichend beschrieben. (Quelle: 5-Toward-an-evaluation-model-for-signing-avatars.pdf)
  • Gebärdensprachen haben eine komplexe visuell-gestische Struktur (Hände, Arme, Körper, Mimik, Gesichtsausdruck), die von Avataren bisher nicht vollumfänglich korrekt dargestellt wird. Eine unsaubere Darstellung kann die Informationsvermittlung deutlich beeinträchtigen und Nutzerinnen und Nutzer verunsichern.
  • Auch bei Avatar-Firmen müssen taube qualifizierte Dolmetscher:innen involviert werden. Bislang sagt die Community, dass Sie nicht ausreichend einbezogen wurden.

Empfehlungen für den Einsatz

  • Nutzt Avatare derzeit nicht als Ersatz für qualifizierte gebärdensprachliche Dolmetschleistungen, sondern allenfalls als ergänzendes Angebot.
  • Wenn Avatare eingesetzt oder geplant werden, müssen diese klar im Projekt verankert werden: Es muss eine Evaluation durch gehörlose Nutzerinnen und Nutzer erfolgen (z. B. Verständlichkeitstests, Nutzertests, Fokusgruppen).
  • Achtet darauf, dass die Avatare die Mindestanforderungen für DGS-Qualität erfüllen, insbesondere gute Mimik, Mundbild, korrekte Gebärdenrhythmen, passende Geschwindigkeit und korrekte Gebärdenwahl. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann sogar eine Ausgrenzung statt Inklusion entstehen.

Nach unserer Wahrnehmung ist die Akzeptanz solcher Avatare in der Deaf-Community bislang gering. Viele gehörlose Nutzerinnen und Nutzer empfinden die Darstellungen als sprachlich unnatürlich, mimisch unpräzise oder kulturell nicht authentisch. Aus diesem Grund empfehlen wir, auf den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren derzeit zu verzichten. Solange diese Technologien weder die sprachliche Vielfalt der Deutschen Gebärdensprache noch deren Ausdrucksqualität zuverlässig wiedergeben können, stellen sie keinen gleichwertigen Ersatz für menschliche Dolmetschende oder native Signer dar.

Checkliste für Gebärdensprachvideos

  • Zentrale Inhalte des Webauftritts sind in DGS erklärt.
  • Mindestens drei thematisch getrennte Videos vorhanden.
  • Taube Übersetzer:innen sind qualifiziert.
  • Gebärdende Person ist klar, vollständig und kontrastreich sichtbar.
  • Beleuchtung gleichmäßig, keine Schatten, neutraler Hintergrund.
  • Videos erfüllen Auflösung (􀀀 1080p) und Framerate (􀀀 25 fps).
  • DGS-Pikotogram oder Schriftzug ist auf der Webseite vorhanden und kontrastreich.
  • Videos sind auf der Startseite und in der Barrierefreiheitserklärung verlinkt.
  • Untertitel und Transkript sind verfügbar.
  • Automatisierte Avatar-Lösungen werden kritisch geprüft, aber nicht als Ersatz genutzt.
  • Anbieter erfüllt DIN EN ISO 17100 und legt Referenzen vor.
  • Inhalte wurden mit gehörlosen Nutzerinnen und Nutzern getestet.